Die reiche Vergangenheit lässt sich bis heute im gut erhaltenen Stadtbild ablesen. Friedberg (Hessen) ist eine Stadt am nördlichen Rand des Rhein-Main-Gebiets und der Verwaltungssitz des Wetteraukreises
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
29.674 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61169
Vorwahl
06031
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Friedberg (Hessen) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 42 "Gewerbegebiet Friedberg West", Teil IV, wird fortgeführt, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Kinokomplexes und andere gewerbliche Nutzungen zu schaffen. Das Plangebiet umfasst den vierten Bauabschnitt des Gewerbegebietes undincludes die ehemalige Gärtnerei Eichhorst.
- Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan (FNP) der Stadt Friedberg wurde zuletzt im September 2022 aktualisiert, mit einer 53. Änderung bezüglich Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen, die seit dem 23. Dezember 2023 wirksam ist.
- Es gibt aktuelle Bekanntmachungen zu verschiedenen Bebauungsplänen, wie dem Bebauungsplan Nr. 3 "Südlich der Riedstraße" und dem Bebauungsplan Nr. 94 "KITA Taunusstraße" in der Kernstadt Friedberg.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.